Alle hergestellten Zäpfchen müssen den Anforderungen des staatlichen Arzneibuchs XI entsprechen: Zäpfchen müssen eine homogene Masse haben. Die Einheitlichkeit des Zäpfchens wird visuell im Längsschnitt anhand des Vorhandenseins oder Fehlens von Einschlüssen, Stücken der „Basis“, Partikeln verschiedener Farben und anderen Einschlüssen überprüft; gleichzeitig ist das Vorhandensein eines Luftstabs zulässig. Abweichungen in der Masse der Zäpfchen sind innerhalb von 5 % zulässig. Zäpfchen müssen die richtige einheitliche Form haben. In Zäpfchen müssen Arzneimittel genau dosiert sein. Zäpfchen sollten eine Härte aufweisen, die eine einfache Anwendung gewährleistet.